Über uns

Catarina Günther – DEKRA-zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung

Qualifikationen

DEKRA-Zertifizierung D1 & D1 Plus

Als DEKRA-zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung verfüge ich über die Berechtigung zur Erstellung rechtssicherer Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

•D1-Qualifikation: Bewertung von Ein- und Zweifamilienhäusern

•D1 Plus: Schwerpunkt Rechte und Belastungen sowie grundstücksgleiche Rechte

20 Jahre Berufserfahrung als Steuerfachwirtin

Meine langjährige Tätigkeit als Steuerfachwirtin bildet eine wertvolle Zusatzqualifikation für das Verständnis komplexer Bewertungssituationen.

Leistungsspektrum

Immobilienbewertung nach § 194 BauGB

•Verkehrswertgutachten für Ein- und Zweifamilienhäuser

•Bewertungen mit besonderen Rechten und Belastungen

•Bewertung grundstücksgleicher Rechte

Anwendungsbereiche

•Erbschaftsangelegenheiten

•Scheidungsverfahren und Vermögensauseinandersetzungen

•Kauf- und Verkaufsentscheidungen

•Finanzierungs- und Beleihungszwecke

•Gerichts- und Behördenverfahren

Geplante Qualifikationserweiterungen

Bis 2026:

•D2-Zertifizierung: Mehrfamilienhäuser und Eigentumswohnungen

•D3-Zertifizierung: Gewerbeimmobilien und Sonderimmobilien

Arbeitsweise

Unabhängigkeit und Objektivität

Als unabhängige Sachverständige gewährleiste ich objektive Bewertungen ohne wirtschaftliche Eigeninteressen.

Regionale Spezialisierung

Einzugsgebiet Stuttgart Umland: Aichtal, Esslingen, Stuttgart, Nürtingen und Umgebung.

Steuerberater-Kooperationen

Projektbasierte Zusammenarbeit mit Steuerkanzleien bei der Erstellung von Immobiliengutachten für deren Mandanten.

Kontakt

ImmoWert Kanzlei

Catarina Günther

DEKRA-zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung D1 & D1 Plus

Anschrift: Froschegert 11, 72631 Aichtal

Telefon: +49 7127 8809508

E-Mail: info@immowertkanzlei.de

Internet: www.immowertkanzlei.de

Rechtliche Hinweise

Als DEKRA-zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung erstelle ich ausschließlich Immobiliengutachten nach § 194 BauGB. Meine 20-jährige Berufserfahrung als Steuerfachwirtin stellt eine wertvolle Zusatzqualifikation dar, berechtigt mich jedoch nicht zur Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG).

Für steuerliche Beratung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Steuerberater.

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