Über uns
Catarina Günther – DEKRA-zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung
Qualifikationen
DEKRA-Zertifizierung D1 & D1 Plus
Als DEKRA-zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung verfüge ich über die Berechtigung zur Erstellung rechtssicherer Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.
•D1-Qualifikation: Bewertung von Ein- und Zweifamilienhäusern
•D1 Plus: Schwerpunkt Rechte und Belastungen sowie grundstücksgleiche Rechte
20 Jahre Berufserfahrung als Steuerfachwirtin
Meine langjährige Tätigkeit als Steuerfachwirtin bildet eine wertvolle Zusatzqualifikation für das Verständnis komplexer Bewertungssituationen.
Leistungsspektrum
Immobilienbewertung nach § 194 BauGB
•Verkehrswertgutachten für Ein- und Zweifamilienhäuser
•Bewertungen mit besonderen Rechten und Belastungen
•Bewertung grundstücksgleicher Rechte
Anwendungsbereiche
•Erbschaftsangelegenheiten
•Scheidungsverfahren und Vermögensauseinandersetzungen
•Kauf- und Verkaufsentscheidungen
•Finanzierungs- und Beleihungszwecke
•Gerichts- und Behördenverfahren
Geplante Qualifikationserweiterungen
Bis 2026:
•D2-Zertifizierung: Mehrfamilienhäuser und Eigentumswohnungen
•D3-Zertifizierung: Gewerbeimmobilien und Sonderimmobilien
Arbeitsweise
Unabhängigkeit und Objektivität
Als unabhängige Sachverständige gewährleiste ich objektive Bewertungen ohne wirtschaftliche Eigeninteressen.
Regionale Spezialisierung
Einzugsgebiet Stuttgart Umland: Aichtal, Esslingen, Stuttgart, Nürtingen und Umgebung.
Steuerberater-Kooperationen
Projektbasierte Zusammenarbeit mit Steuerkanzleien bei der Erstellung von Immobiliengutachten für deren Mandanten.
Kontakt
ImmoWert Kanzlei
Catarina Günther
DEKRA-zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung D1 & D1 Plus
Anschrift: Froschegert 11, 72631 Aichtal
Telefon: +49 7127 8809508
E-Mail: info@immowertkanzlei.de
Internet: www.immowertkanzlei.de
Rechtliche Hinweise
Als DEKRA-zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung erstelle ich ausschließlich Immobiliengutachten nach § 194 BauGB. Meine 20-jährige Berufserfahrung als Steuerfachwirtin stellt eine wertvolle Zusatzqualifikation dar, berechtigt mich jedoch nicht zur Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG).
Für steuerliche Beratung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Steuerberater.